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   BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15622
BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99 (https://dejure.org/1999,15622)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1999 - 1 B 8.99 (https://dejure.org/1999,15622)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1999 - 1 B 8.99 (https://dejure.org/1999,15622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung eines mazedonischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99
    Nichts anderes besagt der von dem Kläger herangezogene Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 - (Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 13.09.2001 - L 1 B 13/01 KA-ER

    Umfassenden Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung; Verletzung des

    Ebenso wenig ist mit dem Hinweis auf das in § 72 Abs. 2 SGB V normierte Gebot der "angemessenen Vergütung" der vertragsärztlichen Leistungen ein subjektiver Anspruch auf eine höhere Vergütung herzuleiten (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 5; BSG, Urteil vom 09. September 1998, Az.: B 6 KA 55/97 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26; Urteil vom 03. März 1999, Az.: B 6 KA 56/97 R m.w.N.; ebenso Senat, Beschluss vom 05. Januar 1999, Az.: L 1 B 1/98 KA-ER = E-LSG B-145 = Breithaupt 1999, 809; Beschluss vom 31. Mai 1999, Az.: L 1 B 8/99 KA-ER; Beschluss vom 22. Juni 2000, Az.: L 1 B 62/99 KA-ER; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2000 - 11 S 2682/99

    Versagung einer Arbeitsgenehmigung - Auswirkung auf

    Danach bedarf es keiner Ausführungen des Senats zu der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 AAV im Fall der Klägerin erfüllt sind (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 2.3.1999, Buchholz 402.240 § 10 AuslG Nr. 6 = InfAuslR 1999, 331 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.8.1994 - 11 S 806/93 - und Beschl. v. 9.2.2000 - 11 S 888/99 - m.w.N.).
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